Psychologischer Dienst
Die Hauptaufgabe des Psychologischen Dienstes besteht in der psychologischen Begleitung der Auszubilden, der Teilnehmer in der Berufsvorbereitung (BvB), der Unterstützten Beschäftigung (UB) und der Arbeitserprobung/ Berufsfindung (für Erwachsene und Jugendliche) sowie in der Umsetzung der psychologischen Diagnostik.
Aufgaben des Psychologischen Dienstes:
- Diagnostik (Durchführung, Auswertung, Interpretation von verschiedenen Test)
- Interventionen (z.B. psychologische Gespräche, Training gegen Prüfungsangst, Hinweise zu Entspannungsverfahren)
- Pädagogische Teams erhalten Unterstützung für die Erkennung bestimmter Krankheitsbilder und deren Entwicklungen.
- enge Zusammenarbeit mit anderen Fachdiensten
- Bestimmung des Sonderförderungsbedarfes der Auszubildenden und BvB-Teilnehmern (z.B. Konzentrationstraining, Denktraining, Haltungstraining/ Muskelaufbau, psychologische Betreuung)
Der Psychologische Dienst gibt Hinweise zur Nutzung von externen Hilfsangeboten (z.B. Beratungsstellen) und unterstützt bei der Suche nach Psychotherapeuten
Der Psychologische Dienst arbeitet mit:
-
- Auszubildenden
- Teilnehmern der Berufsvorbereitung
- Teilnehmern der Unterstützten Beschäftigung
- Teilnehmern der Arbeitserprobung Berufsfindung
Die psychologischen Beratungsgespräche stehen den Auszubildenden und Teilnehmenden zur freiwilligen Nutzung zur Verfügung.
Für den Psychologischen Dienst gilt die Schweigepflicht.